Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt aus dem Verein muss schriftlich erklärt werden
– per E-Mail an: mitgliederverwaltung@efckronberg.info
– oder auf dem Postweg an: EFC Kronberg 1910 Postfach 1214 61476 Kronberg

Die Kündigung ist unter Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Halbjahr möglich. Die konkreten Termine sind:
Kündigung bis spätestens 30.09.2024 für Vereinsaustritt am 31.12.2024
Kündigung bis spätestens 31.03.2025 für Vereinsaustritt am 30.06.2025

Wichtig: Vereinswechsel und Spielberechtigung:

Wer im Sommer zur neuen Saison den Verein wechseln möchte, muss die Spielberechtigung bis spätestens 30. Juni auf dem Postweg per Einschreiben – mit Beleg als Nachweis – beim Verein abmelden. Entscheidend für die Abmeldung der Spielberechtigung ist hierbei das Datum des Poststempels.

Die Kündigung der Mitgliedschaft reicht bei einem Vereinswechsel also nicht aus!

Der neu aufnehmende Verein und der EFC können Fragen zum Wechsel der Spielberechtigung beantworten. Bitte fragt frühzeitig im Juni nach. Ein Wechsel in der Winterpause ist grundsätzlich nur bei den Senioren möglich, bei Junioren nur unter speziellen Voraussetzungen

 

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